Urteil zum Widerruf Autokredit – Verbraucher muss keinen Nutzungsersatz leisten

Beim Widerruf von Autokrediten könnte das Landgericht Hamburg eine wegweisende Entscheidung getroffen haben. Es entschied mit noch nicht rechtskräftigem Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 nicht nur, dass der Widerruf zulässig ist, sondern auch, dass der Verbraucher bisher keinen Nutzungswertersatz zahlen muss (Az.: 330 O 145/18).

„Verschiedene Gerichte haben bereits den Widerruf einer Autofinanzierung für zulässig erklärt, wenn der Bank Formfehler bei der Vertragsgestaltung unterlaufen sind. Das bemerkenswerte an dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun, dass der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs auch keinen Wertersatz leisten muss. Dies ist in der Rechtsprechung bislang umstritten“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Das Urteil des LG Hamburg bedeutet in der Praxis, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten zurückerhält. Für die gefahrenen Kilometer forderte die Bank hier bisher keinen Nutzungsersatz.

Im konkreten Fall hatte der Verbraucher einen Hyundai Santa Fe Diesel über die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH im Jahr 2015 finanziert. Den Kreditvertrag widerrief er. Das Landgericht Hamburg erachtete den Widerruf als zulässig, da die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund von Fehlern in den Vertragsunterlagen nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf damit auch Jahre später noch möglich war. Wie bei vielen Autofinanzierungen lag auch im konkreten Fall ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das führt dazu, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Umstritten ist allerdings, ob der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs einen Wertersatz leisten muss. Das LG Hamburg musste mangels Gegenwehr der Bank hier im Rahmen des Versäumnisurteils nicht darüber entscheiden, so dass in dem konkreten Fall bisher der Verbraucher das Fahrzeug praktisch kostenlos genutzt hat.

„Angesichts des enormen Wertverlusts den Diesel-Fahrzeuge durch den Abgasskandal erleiden, bietet der Widerruf eine interessante Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf grundsätzlich möglich ist, wenn die Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert hat. Ob das Fahrzeug direkt vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, ist beim Widerruf der Autofinanzierung völlig unerheblich“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.

 

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