Option888, TradeInvest90, XMarkets.com, ZoomTrader, TradoVest

Wer den  Kapitalmarktprodukten Option888, TradeInvest90, XMarkets.com, ZoomTrader oder TradoVest auf den Leim gegangen ist, sollte jetzt seine juristischen Möglichkeiten prüfen. Die genannten Angebote stehen unter Betrugsverdacht.

 

Trading-Plattformen sorgen für Millionenschaden

Handelsplattformen für binären Optionen, CFDs oder Forex-Trading boomen im Internet und finden insbesondere unter jungen Leuten immer wieder eher unkritische Anleger.  Hinter den Namen "Option888", "TradeInvest90", "XMarkets.com", "ZoomTrader" oder "TradoVest" stehen solche Handelsplattformen - und es liegt ein dunkler Schatten über der Branche.

Die meist unbedarften und schnell überzeugbaren Anleger werden mit schnellen Gewinnen und hohen Renditen geködert und zu teils hohen Einzahlungen überredet. Da gibt es faszinierende Videos, die Reichtum über Nacht und vor allem "nie wieder arbeiten" versprechen. Was dabei verschwiegen wird: Es drohen ebenso schnelle und hohe Verluste.

 

Verantwortlicher sitzt in U-Haft

Insbesondere Anleger, die über die populären Plattformen "Option888", "TradeInvest90", "XMarkets.com", "ZoomTrader" und "TradoVest" Geld investiert haben, müssen nun mit dem Verlust ihres Kapitals rechnen. Hinter den Plattformen zur Geldanlage könnte nichts anderes als Betrug stecken, wie gemeinsame Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und der Zentralen Wirtschaftsstaatsanwaltschaft aus Österreich zeigen. Betroffen sind Anleger aus dem gesamten deutschsprachigen Raum.

Im Zentrum der Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs steht eine fünfköpfige internationale Bande, deren Kopf ein deutscher Geschäftsmann aus dem Sauerland sein soll. Dieser wurde inzwischen festgenommen und saß zunächst in Österreich in Untersuchungshaft. Im Oktober 2019 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem hier in U-Haft. Die Ermittler werfen dem Beschuldigten gewerbsmäßigen Betrug vor. Es soll niemals die Absicht des Inhaftierten gewesen sein, Geld an die Anleger auszuschütten oder Einlagen zurückzuzahlen.

Mit den Handels-Plattformen sollen die Anleger um ihr Geld gebracht worden sein. Der Gesamtschaden soll mehrere 100 Millionen Euro betragen.

 

Fallen schnappten in Sozialen Netzwerken zu

Die Opfer sollen gezielt in sozialen Netzwerken angeworben und dann von vermeintlichen Beratern dazu gedrängt worden sein, immer wieder Geld einzuzahlen. Dazu sollen sogar eigene Callcenter eingerichtet worden sein, wie Recherchen des NDR und SR ergeben haben. Zu Auszahlungen soll es dann nicht gekommen sein. Mal soll ein Software-Fehler daran schuld gewesen sein, mal waren die Berater schlicht und einfach nicht mehr zu erreichen. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Das Geld der Anleger ist zu großen Teilen weg.

 

Verdacht: Handel sollte nie betrieben werden

Die Staatsanwaltschaft geht nun dem Verdacht nach, dass mit dem Geld der Anleger nie Handel betrieben worden ist, sondern die Anleger von Anfang an nur abgezockt werden sollten. Vehikel für den vermeintlichen Betrug waren die Trading-Plattformen "Option888", "TradeInvest90", "XMarkets.com", "ZoomTrader" und "TradoVest". Von dort soll das Geld der Anleger in ein undurchsichtiges Geflecht von Tarn- und Scheinfirmen im In- und Ausland geflossen und versickert sein.

Bisher haben die Ermittler drei der fünf Plattformen ausgewertet. Das Ergebnis lässt finanzielle Verluste in ungeheurem Ausmaß befürchten. Nach Angaben der Ermittler sind auf den drei Plattformen rund 120.000 Anleger registriert, die durchschnittlich 50.000 Euro investiert haben. Bislang sind erst 260 Fälle aktenkundig, bei denen sich der Schaden auf rund 16 Millionen Euro summiert. Der Gesamtschaden ist deutlich höher und könnte mehrere hundert Millionen Euro betragen. Allerdings haben viele Anleger ihren Fall bisher noch nicht zur Anzeige gebracht.

 

Ihre Aussichten

Ob und wieviel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, ist völlig offen und hängt auch von den weiteren Ermittlungen ab. „Wenn es den Ermittlern gelingt, Gelder sicherzustellen, können entsprechende Forderungen geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei zunächst, Strafanzeige zu stellen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. Sollten zudem Insolvenzverfahren über die beteiligten Firmen eröffnet werden, können auch Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Begleitung im Verfahren

Rechtsanwalt Buerger ist Opfer-Anwalt. Er unterstützt die Opfer dabei, zumindest einen Teil ihres Geldes wiederzubekommen und begleitet sie von der Strafanzeige bis zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Buerger bietet Geschädigten  unter Tel.: 02331 / 961 602 eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

 

Abfrage der Rechtsschutzversicherung 

Unter Umständen greift eine vorhandene Rechtsschutzversicherung - gern prüfen wir für Sie kostenlos die Aussichten und kommunizeren in Ihrem Namen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ja

War dieser Inhalt hilfreich für Sie?

Bitte bewerten Sie diesen Inhalt

4.8 (17 Bewertungen)
Downloads zum Thema: