Familienrecht Hagen

Familie beim Monopoly spielen

Familienrecht

 

***** fünf Sterne Mandantenbewertungen

"Herr Dreier ist ein sehr netter und vor allem kompetenter Rechtsanwalt auf dem Fachgebiet des Familienrechts. Er hat mich bzgl. meiner Scheidung fachlich sehr gut beraten und vergisst dabei auch nicht den menschlichen Aspekt, welcher meines Erachtens nach, gerade im Familienrecht ebenfalls eine Rolle spielen sollte. Meine Besprechungstermine habe ich immer sehr schnell bekommen. Ich würde Herrn Dreier auch mit weiteren Rechtsproblemen anderer Fachgebiete beauftragen und kann die ganze Kanzlei empfehlen."   von S.D.

"Die Anwaltskanzlei ist sehr zu empfehlen. Die Beratung durch sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter ist stets sehr gut. Die Bearbeitungszeiten sind kurz. Unser Unternehmen ist sehr zufrieden und fühlt sich sehr gut dort aufgehoben. Wir haben es nie bereut, unseren Rechtsbeistand gewechselt zu haben und die Kanzlei Buerger mit der Vertretung unserer Interessen betraut zu haben."    von B.H.

 

Familienrecht

 

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT IN HAGEN UND UMGEBUNG

Rechtsanwalt Christian Dreier steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht als erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des Familienrechts zur Verfügung.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Sie stehen vor einer Scheidung, befinden sich im Trennungsjahr oder planen eine einvernehmliche Scheidung? Wir unterstützen Sie bei der Klärung aller Zweifelsfragen um Unterhalt, Hausrat, Wohnungszuweisung und Zugewinn. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur am Standort Hagen sondern vor sämtlichen Familiengerichten seit Jahren mit großer Expertise und ehrlichem Engagement.

UNTERHALT

Das Thema Unterhalt nimmt breiten Raum im Familienrecht ein. Es gilt - falls notwendig und Bedürftigkeit vorliegt - den Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Ehe zu regeln und nach dem Eigen- und Mitverantwortungsprinzip vorzugehen. Ist Ehegattenunterhalt begrenzt oder befristet zu zahlen, so muss es dazu rechtssichere Vereinbarungen geben. Wir helfen im Streit um Verwirkungstatbestände und verhelfen unseren Mandanten zu vertretbaren Regelungen des Kindesunterhaltes oder des Verwandtenunterhalts. Insbesondere bei der Regelung des Unterhalts volljähriger Kinder ist juristischer Sachverstand nötig. Wir erwirken Unterhaltstitel und wahren Ihren Anspruch auf Titulierung Ihrer Forderungen.

DÜSSELDORFER TABELLE

Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt am 01.01.2020 in Kraft. Sie ist eine Leitlinie für die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Aus der Tabelle kann abgelesen werden, wie viel Unterhalt von demjenigen zu zahlen ist, bei dem das Kind nicht lebt. Eingeführt wurde sie im Jahre 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 50 Jahren bildet sie Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts. 

Die letzte Anpassung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf für den Zeitraum ab 01.01.2020 vorgenommen beziehungsweise veröffentlicht. Gesetzeskraft hat die Tabelle nicht. Sie wird vielmehr als allgemeine Richtlinie angesehen, die auch von den Gerichten bei einer Unterhaltsberechnung inhaltlich akzeptiert wird. Der Unterhaltsverpflichtete kann mit ihrer Hilfe die Unterhaltshöhe errechnen. Trennungskinder können ab Januar 2020 von dem unterhaltspflichtigen Elternteil mehr Geld erhalten. Sie sieht höhere Bedarfssätze vor allem für Minderjährige vor. Es steigt aber auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten dürfen. Insofern kommt es auf den Einzelfall an, ob wirklich mehr Geld (Unterhalt) für die Kinder herausspringt. 

Der Mindestunterhalt beträgt nach der neuen Tabelle ab dem 01. Januar 2020 für Kinder im Alter von bis fünf Jahren 369,00 EUR statt bislang 354,00 EUR. Dies wären an Unterhalt 15,00 EUR mehr im Monat. Dies gilt für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900,00 EUR netto. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben in dieser Gruppe Anspruch auf mindestens 424,00 EUR statt bislang 406,00 EUR. Dagegen steigen die Sätze bei volljährigen Trennungskindern nur gering von 527,00 EUR auf 530,00 EUR. Für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, erfolgt eine deutliche Steigerung von 735,00 EUR auf 860,00 EUR. Der sogenannte Selbstbehalt ändert sich erstmals seit 2015. Der von nicht Erwerbstätigen steigt von 880,00 EUR auf 960,00 EUR und der von Erwerbstätigen von 1.080,00 EUR auf 1.160,00 EUR.

Gerne helfen wir Ihnen bei einer Unterhaltsberechnung. Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie unten als PDF-Datei.

Ihr Ansprechpartner: Fachanwalt für Familienrecht Christian Dreier, Hagen.

Auf Wunsch kann die Beratung auch in unserer Zweigstelle in Wetter (Ruhr) erfolgen.

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Wenn sich die Gebiete Steuerrecht und Familienrecht vermischen, sollten sie sich auf die Kompetenz Ihrer juristischen Berater verlassen können. Als Partnerschaftsgesellschaft mit Anwälten und Steuerberatern setzen wir einen besonderen Schwerpunkt im Steuerrecht für Familien. Themen sind hier die Veranlagung von Ehegatten, die Einzelveranlagung sowie die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen und das Realsplitting. Trennung und Scheidung gehen oft mit erheblichen finanziellen Belastungen einher - Wir zeigen Ihnen, wie Sie in dieser besonderen Situation steuerlich am besten fahren.

Das Thema Unterhalt kann sich zu einer komplexen juristischen Angelegenheit ausweiten und verlangt neben der Beantwortung von Fragen rund um Vorläufigkeit und Rechtsschutz besonderes anwaltliches Know-how im Unterhaltshauptsacheverfahren. Wir unterstützen Sie bei notwendigen Auskunftsersuchen und erklären Ihnen die notwendigen Schritte nach abänderungsgerichtlichen Unterhaltsentscheidungen, Abänderungen von Vergleichen und Urkunden sowie bei der Rückforderung zu viel gezahlter Unterhaltsleistungen.

 

Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung von Einkommen und der Berechnung von Elternunterhalt und Unterhalt aus Anlass der Geburt. Wir klären Fragen zum Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle und gegenüber Enkeln. Mit viel Fingerspitzengefühl widmen wir uns der elterlichen Sorge und versuchen zum Wohl des Kindes möglichst einvernehmliche Regelungen zum Umgangs- und Besuchsrecht zu erreichen oder gegebenenfalls auch im Sinne des Kindeswohls gegen Widerstand durchzusetzen.

Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Scheidung. Bei Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dreier als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.

Der Ehevertrag

Natürlich gibt es gesetzliche Vorgaben zum Zugewinnausgleich und zum Ausschluss von Vermögensausgleich. Es gibt aber auch Umstände, die ein grundsätzliches Vertrauen auf die Wirksamkeit von gesetzlichen Regelungen nicht rechtfertigen und einen Ehevertrag verlangen. Sie möchten einen Ehevertrag aufsetzen und dabei juristisch gut beraten sein? - Vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung unserer Kanzlei.

Ehewohnung und Hausrat

Wem gehört was? - schaffen Sie besser vor dem Streit klare Verhältnisse durch wirksame Abmachungen und der Dokumentation der vielleicht später strittigen Werte. Wir setzen Ihren Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung durch oder wahren Ihre Rechte gegenüber Ihrem Ehepartner.

 

Wir hoffen, Ihnen zum Thema Familienrecht und insbesondere zu den Bereichen Scheidung und Unterhalt einige Informationen zur Verfügung gestellt haben zu können. Aber nichts ersetzt den persönlichen Kontakt. Rufen Sie uns an unter Tel.: 02331 / 961 602, besuchen Sie uns in Hagen, Untere Lindenstr. 4, D-58089 Hagen oder senden Sie uns ein Mail an info@anwalt4you.net.