Erbrecht

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Erbrecht

Die Zahl der Erbschaften wird in den kommenden Jahren voraussichtlich stark steigen und dabei wird erhebliches Vermögen übertragen. Experten gehen davon aus, dass dabei ein Vermögen in Höhe zwischen zwei und vier Billionen Euro auf die nächste Genration vererbt wird.

Für Erblasser und Erben ist es daher umso wichtiger, dass die Erbschaft möglichst reibungslos über die Bühne geht. Dabei müssen verschiedene Aspekte wie steuerliche Freibeträge, Pflichtteil, Schenkung, Testament oder Erbvertrag beachtet werden.

Grundsätzlich kann ein Erblasser ganz auf eine letztwillige Verfügung wie Testament oder Erbvertrag verzichten. Dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet und zuerst Ehepartner und Kinder berücksichtigt.

Die gesetzliche Erbfolge muss aber nicht im Sinne des Erblassers sein, zumal gesellschaftliche Entwicklungen wie Patchworkfamilien im Erbrecht keinen Niederschlag finden. Ebenso geht ein unverheirateter Partner leer aus, wenn es keine letztwillige Verfügung gibt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch die Annahme, dass im Todesfall der Ehepartner oder Lebenspartner automatisch zum Alleinerben wird. Tatsächlich können sowohl Kinder aber auch andere Verwandte Erbansprüche geltend machen.

Daher ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken zu machen und ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Der Bezug zum Gesellschaftsrecht wird oft übersehen. Vielen ist der alte Grundsatz "Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht" nicht bekannt. Ein Testament muss zwingend mit einem eventuell bestehenden Gesellschaftsvertrag syncronisiert werden, um Überraschungen zu vermeiden!

Ein Testament kann von einem Notar beurkundet oder handschriftlich selbst erstellt werden. Obwohl Testierfreiheit gilt, müssen dabei doch einige Regelungen beachtet werden, damit das Testament wirksam und der Wille des Erblassers umgesetzt wird. Das Testament sollte nicht nur eigenhändig unterschrieben und datiert sein, sondern es müssen beispielsweise auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche beachtet werden, die man durch Testament nur bedingt beeinflussen kann. Zu berücksichtigen ist auch, dass Krankheiten wie z.B. Demenz als auch die regelmäßige Einnahme von Medikamente die Testierfähigkeit einschränken können.

Viele Ehepaare wählen mit dem Berliner Testament eine Sonderform des Ehegatten - Testaments. Der Vorteil ist, dass sie sich dabei gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die Kinder als Schlusserben einsetzen. Zu beachten ist aber, dass ein solches Testament eine hohe Bindungswirkung entfalten und unter gewissen Ümständen nicht mehr einseitig von einem Ehepartner geändert werden kann – insbesondere wenn der Partner verstorben ist. Um dies zu vermeiden, können entsprechende Klauseln in das Testament eingearbeitet werden. Die Testamentserstellung sollten Sie uns, als mit dem Erbrecht vertrauten Rechtsanwälten bzw. dem Notar Ralf Buerger, überlassen. Sie möchten sicherlich nicht, dass Ihre Lieben/Bedachten im Nachhinein das Nachsehen haben.

Eine Alternative zum Testament kann der Erbvertrag sein, der notariell beurkundet werden muss. Bei einem Erbvertrag können einseitige oder auch gegenseitige Verpflichtungen festgelegt werden. Besonders für Gewerbetreibende oder unverheiratete Paare kann ein Erbvertrag daher sinnvoll sein. Allerdings ist auch beim Erbvertrag die hohe Bindungswirkung zu beachten. Einseitig können die vertraglichen Vereinbarungen nur schwer wieder geändert werden, wenn keine entsprechenden Klauseln in den Erbvertrag eingearbeitet sind.

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS, Az.: XII ZB 560/18 vom 24. Juli 2019.

Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll."  (s.u. Downloads zum Thema - PDF-Datei)

Weitere wichtige Themen im Erbrecht sind u.a.

  • Anfechtung des Testaments
  • Pflichtteil und Enterbung
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkung
  • Erbausschlagung
  • Testamentsvollstreckung
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts.
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