CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G .

BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren.

 

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG hat mit Schreiben vom 30. Januar 2020 Widerspruch eingelegt.

Die BaFin hat mit Widerspruchsbescheid vom 2. Juni 2021 den Widerspruch der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG zurückgewiesen. Gegen den Untersagungsbescheid vom 27. Dezember 2019 in Form des Widerspruchsbescheids hat die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben.

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG hat ihren Sitz in Drochtersen (Niedersachsen) - Handelsregister Tostedt HRB 10002. 

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.“

Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel im Verbund der Genossenschaft Preisvorteile im Einkauf von Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit Partnerfirmen zu vereinbaren.

Das vom genossenschaftlichen Leitbild getragene Ziel ist zunächst nicht zu beanstanden.

Fakten:

Vier Genossenschaftsanteile zu je 500 € erfordern ein zusätzliches Aufgeld in Höhe von bemerkenswerten 1.000 € (20 Prozent!).

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2020 immerhin 121.229.865,32 €, welches hauptsächlich auf die Einzahlungen von Genossinnen und Genossen zurückzuführen ist.

Der Kassenbestand betrug dem gegenübergestellt auffällig nur 3.786,21 €. Über 85 Mio. € sollen in Finanzanlagen investiert worden sein. Die Investition in Sachanlagen betragen im selben Jahresabschluss aber mur ca. 1,3 Mio. €.

Mehrere Mitglieder sind bereits ausgeschieden (ca. 1,2 Mio. € laut Jahresabschluss 2020). Wer Zahlungen gegenüber der Genossenschaft beansprucht, wird dertzeit vertröstet, daher sollte dieser Anspruchstellung mit anwaltlicher Hilfe untermauert werden.

 

Rechtsanwalt Ralf Buerger zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rät: "Wer berechtigte Forderungen hat, sollte diese auch konsequent druchsetzen, um nicht am Ende leer auszugehen. Gründe zum Vertrösten gibt es zahlreiche. Erfahrungsgemäß stimmen diese aber nicht immer".

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