Bafin-Nachrichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen steht oft in der Kritik, zu wenig oder zu langsam gegen die "Schwarzen Schafe" am Grauen Kapitalmarkt vorzugehen. Wir sehen das anders - wohl auch weil wir wissen, wie groß der Markt ist nd wie trickreich die Protagonisten agieren. Wir wollen an dieser Stelle über jeweils aktuelle Anrordnungen und Warnungen der BaFin berichten.

BaFin: Maxim Schulz muss Einlagen- und Kreditgeschäft sofort einstellen

Herr Maxim Schulz, Aalen, muss sein Einlagen- und Kreditgeschäft sofort einstellen. Das hat die BaFin mit Bescheid vom 23. Mai 2019 angeordnet.

Nach Angaben der Finanzdienstleistungsaufsicht hat Maxim Schulz Gelder darlehensweise entgegengenommen und damit Gelddarlehen an Dritte gewährt. Damit habe er das Einlagen- und Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der BaFin zu sein.

Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bafin: Geno-Vorsorge eG muss Investmentgeschäft einstellen und abwickeln

Die Geno-Vorsorge eG muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen und abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben.

Nach Angaben der BaFin warb die Geno-Vorsorge eG von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen, ohne dabei einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen. Damit habe sie durch kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zu verfügen.

BaFin: ImmoAnlageKonzept GmbH muss ihr Einlagengeschäft abwickeln

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der ImmoAnlageKonzept GmbH, mit Sitz in Neustadt b. Coburg, mit Bescheid vom 3. April 2019 die unverzügliche Abwicklung ihres Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die ImmoAnlageKonzept GmbH habe von Immobiliensuchenden Geld mit dem Versprechen der Rückzahlung bzw. Weiterleitung als Kaufpreiszahlung angenommen. Damit habe sie nach Angaben der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis dafür zu haben.

Humanimity Service GmbH muss ihr Einlagengeschäft abwickeln

Die Humanimity Service GmbH mit Sitz in Neuötting muss ihr Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 23. Januar 2019 aufgegeben.

Die Humanimity Service GmbH nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegen, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, erklärte die BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BaFin: Wohnwelt Landstuhl GmbH muss ihr Einlagengeschäft abwickeln

Die Wohnwelt Landstuhl GmbH mit Sitz in Landstuhl muss ihr Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ihr mit Bescheid vom 17. Januar 2019 aufgegeben. Die Wohnwelt Landstuhl GmbH nimmt auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegen, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Damit betreibt die Wohnwelt Landstuhl GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BaFin zu den Gefahren des Schwarzen Kapitalmarkts

Das BaFin Journal beschäftigt sich in der Ausgabe vom Dezember 2018 mit den Gefahren des Schwarzen Kapitalmarkts:

Schwarzer Kapitalmarkt - Wenn Anbieter Geschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin erbringen

BaFin: Andreas Peter Karl Müller muss Kreditgeschäft unverzüglich abwickeln

Die BaFin hat Herrn Andreas Peter Karl Müller, Wiesloch, mit Bescheid vom 04. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.

Herr Müller bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

ABANQO AG - vormals ABANKO AG – BaFin untersagt Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

Mit Bescheid vom 10. September 2018 hat die BaFin der ABANQO AG (vormals ABANKO AG) verboten, ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen zum Erwerb anzubieten. Grund ist, dass die ABANQO AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Rechtsanwalt Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es für die Anleger, in diesem Fall die Darlehensgeber, nun zu Problemen kommen, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

CashCar Buchner – BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

Die BaFin hat CashCar Buchner, Inh. Heike Buchner, Geiselhöring, mit Bescheid vom 7. September 2018 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts aufgegeben.

CashCar bot den Verbrauchern, laut BaFin, den Ankauf und die umgehende Rückvermietung des Fahrzeugs unter der Bezeichnung „sale & lease back“ an. Dabei räumte es ein „Rücktrittsrecht“ binnen sechs Monaten zum Zweck des „Rückkaufs“ des Kraftfahrzeugs ein. Hierdurch habe das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

BaFin: Hans Jürgen Drexler muss Einlagengeschäft abwickeln

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat Herrn Hans Jürgen Drexler aus Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018die unverzügliche Abwicklung seines Einlagengeschäfts aufgegeben.

Durch die Annahme von Geldern mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung betreibe Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Michael Glanzmann: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Michael Glanzmann, Rheinau, mit Bescheid vom 27. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Glanzmann nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Glanzmann das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

ABANQQ - BaFin prüft Prospektpfllcht

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die ABANQO AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz („VermAnlG“) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG)

Die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG), Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. In der Konsequenz muss das Unternehmen jetzt alle betroffenen Anleger kontaktieren und bereits abgeschlossene Verträge und Transaktionen rückabwickeln. Anleger müssen dabei so gestellt werden, dass ihnen durch ihre Beteiligung an einer nicht genehmigungsfähigen Anlage keinerlei Nachteile entstehen.

Matt. O. Heinz: BaFin untersagt Matt. O. Heinz die Abwicklung des Einlagengeschäfts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Matt. O. Heinz aus Köthen mit Bescheid vom 22. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln. Matt. O. Heinz nahm auf der Grundlage von „Anlageverträgen über die Economy Site ® Unternehmensanleihe“ unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Özgün Göcer / Crypto.exchange GmbH

Die BaFin hat Herrn Özgün Göcer, Berlin, mit Bescheid vom 14. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht ist Göcer Hintermann der „Crypto.exchange GmbH“.

impletio consulting GmbH, Hamburg: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft regelmäßig die Rechtmäßigkeit von Angeboten des Kapitalmarktes. Jetzt hat die BaFin der impletio consulting GmbH, Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 untersagt, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft  weiterzuführen..

UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Es geht um einen möglichen Ausfall von Forderungen. Weitere Details gibt die BaFin unter nachfolgendem Link – Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG