Picam / Piccor – Verdacht auf Anlagebetrug

Aktuelle Meldungen dürften Picam / Piccor Anleger aufhorchen lassen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin mitteilten, kam es Anfang Februar zu Durchsuchungen bei der Picam-Gruppe in insgesamt acht Städten. Dabei sollen zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden sein.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurde der Mitteilung zu Folge nicht nur Beweismaterial gefunden, sondern auch Vermögenswerte in einem Gesamtwert von mehr als 80 Millionen Euro vorläufig gesichert. Die Vorwürfe der Staatanwaltschaft haben es dabei in sich. So bestehe der Verdacht auf Anlagebetrug. Bei rund 2300 Anlegern aus Deutschland und der Schweiz seien Gelder in einer Höhe von ca. 300 Millionen Euro eingesammelt worden, heißt es in der Mitteilung. Wohin die Gelder in einem verschachtelten Geflecht dann tatsächlich geflossen sind, sei aber unklar. Es bestehe der Verdacht eines Schneeballsystems, bei dem die Auszahlungen an die Anleger nur durch die Investitionen neuer Anleger generiert wurden. Nach ersten Ermittlungen soll der Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen.

„Den Anlegern waren hohe Renditen versprochen worden. Nachdem es schon in den vergangenen Wochen Warnsignale gab, muss nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft umso mehr befürchtet werden, dass die Anlegergelder im Feuer stehen und erhebliche finanzielle Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Immerhin wurden im Rahmen der Durchsuchungen offenbar Vermögenswerte in Höhe von 80 Millionen Euro sichergestellt. Ob die Anleger aber Zugriff auf diese Vermögenswerte erhalten und ob die Summe überhaupt ausreicht, um die Forderungen der Anleger zu bedienen, ist fraglich. Rechtsanwalt Buerger: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden sich vermutlich noch hinziehen. Für die Anleger geht es jetzt aber darum, finanziellen Schaden abzuwenden. Neben Ansprüchen gegen die Initiatoren sollten daher vor allem Ansprüche gegen die Vermittler im Auge behalten werden. Dieser Weg kann ggf. schneller zum Ziel führen.“

Denn auch die Vermittler können schadensersatzpflichtig sein. Sie müssen die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären. „Die Geldanlageprodukte sind komplex und wahrscheinlich auch für die Vermittler nur schwer zu durchschauen. Werden aber Renditen von bis zu 20 Prozent in Aussicht gestellt, sollte auch jedem Vermittler klar sein, dass solche Gewinne sich in der Regel nicht durch sichere Geldanalgen erreichen lassen. Es stellt sich die Frage, ob die Vermittler das Geschäftsmodell überhaupt ausreichend geprüft und verstanden haben, bevor sie es Anlegern empfohlen haben. Haben die Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können sie in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Buerger.

 

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