Schon seit Jahresbeginn dürften Anleger, die ihr Geld in Nachrangdarlehen der Autark Invest AG gesteckt haben, große Sorgen haben. Die Stiftung Warentest hat Anlegern, die ihr Geld in Raten einzahlen, schon im Januar geraten, zumindest vorerst keine Zahlungen mehr zu leisten. Hinzu kommen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen Betrugsverdachts.
Zudem sollen auch Anleger, die ihr Nachrangdarlehen gekündigt haben, zumindest zum Teil auf die Rückzahlung immer noch warten. Grund für die Verzögerungen sollen nach Darstellung der Autark Group wiederum Zahlungsschwierigkeiten bei zwei Firmen sein, in die die Autark Invest investiert hat. Auch gegen diese Firmen wird wegen Betrugsverdachts ermittelt, berichtet Stiftung Warentest. Ob die Rückzahlungen im Laufe des Jahres dann wie angekündigt fließen, ist zumindest zweifelhaft.
„Das heißt nichts anderes als das die Anleger-Gelder in Gefahr sind“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen hat sich u.a. auf Nachrangdarlehen spezialisiert und kennt die besonderen Gefahren dieser Kapitalanlageform: „Anlegern in Nachrangdarlehen muss grundsätzlich klar sein, dass sie im Falle einer Insolvenz ihr gesamtes eingesetztes Geld verlieren können. Denn sie werden als nachrangige Gläubiger behandelt, d.h. ihre Forderungen werden erst nach den Ansprüchen aller anderen Gläubiger bedient – wenn dann überhaupt noch Geld da ist.“
Bei der Autark Invest AG sollen rund 3600 Anleger bisher mindestens 30 Millionen Euro in Nachrangdarlehen investiert haben. Schmackhaft wurde ihnen das Angebot mit einem jährlichen Zinssatz von 7,5 Prozent gemacht. Allerdings liefen die Geschäfte der Autark Invest bei weitem nicht so erfolgreich, wie es den Anlegern vermittelt wurde. Über die Tochterfirma Autark Digital GmbH wurde im März 2017 am Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67g IN 497/16).
Besorgte Anleger der Autark Invest können ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung über die Erwirkung eines dinglichen Arrests bis hin zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. „Anspruchsgegner können nicht nur die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch die Vermittler sein. Denn sie hätten die Anleger über die Risiken von Nachrangdarlehen aufklären müssen“, sagt Rechtsanwalt Buerger.