Widerruf Autokredit – Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich

Autofinanzierungen können widerrufen werden, wenn die Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt oder fehlerhafte Informationen verwendet hat. Verschiedene Gerichte haben bereits solche Fehler erkannt und den Widerruf eines Autokredits auch Jahre nach Vertragsschluss als wirksam erachtet.

Bemerkenswert ist hier besonders ein Urteil des Landgerichts Ravensburg. Das LG Ravensburg hat mit Urteil vom 7. August 2018 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank ca. zwei Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erfolgt ist und der Verbraucher auch keinen Wertersatz für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer leisten muss (Az.: 2 O 259/17). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Bank ihren Kunden fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Anders als in der Widerrufsinformation habe sie in den Darlehensbedingungen nicht darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer keinen Wertersatz für einen Wertverlust leisten muss, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig gewesen ist. Dadurch sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden. Zudem habe die Bank keinen Anspruch auf einen Wertersatz, da dieser nur entstehe, wenn der Darlehensnehmer zutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach dem Widerruf belehrt worden wäre. Durch den erfolgreichen Widerruf kann der Darlehensnehmer nun seinen Skoda Roomster an die VW Bank geben und erhält seine geleisteten Raten zurück. Einen Wertersatz muss er nicht zahlen.

Ähnlich hatte auch der Landgericht Hamburg mit Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 entschieden (Az.: 330 O 145/18). Das Gericht hielt es für schlüssig, dass der Widerruf der Autofinanzierung wirksam erfolgt sei und der Verbraucher keinen Nutzungsersatz zu zahlen habe. „Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es lässt sich aber eine Tendenz erkennen, dass die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf ihres Autokredits keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten müssen, wenn diesbezüglich Mängel in der Widerrufsbelehrung enthalten sind“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Verschiedene Gerichte haben schon Formfehler in den Kreditverträgen zur Autofinanzierung entdeckt, die den Widerruf ermöglichen. So entschied das Landgericht Arnsberg, dass ein Kreditvertrag der VW Bank nicht ausreichend über die Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden, informieren und daher der Widerruf möglich sei (Az.: 2 O 45/17). Urteile des Landgerichts München gehen in die gleiche Richtung (Az.: 29 O 14138/17 und 29 O 1351/18). In ähnlich gelagerten Fällen entschieden auch das LG Ellwangen (Az.: 4 O 232/17) und das LG Limburg (Az.: 2 O 317/17), dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Auch das LG Berlin urteilte, dass die VW Bank den Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiere und der Widerruf deshalb wirksam erfolgt sei (Az.: 4 O 150/16).

„Nicht nur der VW Bank, sondern auch anderen Banken sind bei den Kreditverträgen Fehler unterlaufen, die den Widerruf der Autofinanzierung ermöglichen“, sagt Rechtsanwalt Buerger. So wies beispielsweise das Landgericht Stuttgart darauf hin, dass eine Widerrufsbelehrung der Mercedes-Benz Bank falsch ist. Während es dort in den Darlehensbedingungen heißt, es sei kein Sollzins zu entrichten, wird in der Widerrufsbelehrung aufgeführt, dass ein Sollzins von 1,85 Euro pro Tag zu zahlen ist (Az.: 12 O 94/18). Ebenso ist nach einem Urteil des LG Stuttgart ein Kreditvertrag der Commerz Finanz GmbH u.a. deshalb fehlerhaft, weil er wegen zu kleiner und teils unscharfer Schrift nicht ausreichend gut lesbar war (Az.: 14 O 340/17).

Anders als jetzt das LG Ravensburg oder das LG Hamburg entschieden diese Gerichte jedoch, dass die Verbraucher einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen müssen. „Auch wenn ein Wertersatz zu zahlen ist, rechnet sich der Widerruf der Autofinanzierung in vielen Fällen. Dies gilt umso mehr bei Dieselfahrzeugen, die angesichts des Abgasskandals einen enormen Wertverlust hinnehmen müssen“, so Rechtsanwalt Buerger.

Dabei ist es für den Widerruf der Autofinanzierung völlig unerheblich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf sind fehlerhafte Informationen durch die Bank. Da bei einer Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag über die Bank rückabgewickelt.

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