VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadensersatz den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zahlen und sie von den noch zu erbringenden Kreditraten freistellen. Dies hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.09.2019 entschieden In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor mit der herstellerinternen Typenbezeichnung EA 189 eingebaut. Nicht rechtskräftiges Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.09.2019 (Az. 13 U 149/18, OLG Hamm)
Autor: