Auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart urteilt, "dass der niedersächsische Autobauer VW seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe". Mit Urteil vom 24. September (Az. 10 U 11/19), bestätigte das Gericht die Entscheidung des vorinstanzlichen Landgerichts, das einer VW-Kundin Schadensersatz zugesprochen hatte. Nunmehr haben diverse Oberlandesgerichte die Ansicht vertreten, dass VW durch den Einbau einer manipulierten Abschaltvorrichtung seine Kunden i. S. d. § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.
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