Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine anerkannte Gütestelle gem. § 794 Abs.1, Nr. 1 ZPO

Rechtliche Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig vor Gericht beigelegt werden. Schneller und kostengünstiger ist häufig die außergerichtliche Streitschlichtung bei einer anerkannten Gütestelle.

Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen ist seit mehr als 17 Jahren als Gütestelle zugelassen. Er weiß aus Erfahrung, dass die außergerichtliche Streitbeilegung nicht nur Zeit und Geld spart, sondern auch die Nerven schont: „Gerichtsverfahren sind für viele Neuland mit ungewissem Ausgang. Das zerrt an den Nerven. Durch ein Schlichtungsverfahren kann der Streit häufig einvernehmlich und in entspannter Atmosphäre beigelegt werden.“

Ziel der Gütestelle Buerger ist es, mit beiden Parteien pragmatische und einvernehmliche Lösungen zu finden und einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Denn im Güteverfahren geht es nicht darum, ein Urteil zu sprechen. Vielmehr tritt der „Güterichter“ als neutrale Person und Vermittler zwischen den Parteien auf. So wird versucht, für alle Beteiligten eine optimale Lösung zu finden. Diese Lösung ist erst dann rechtswirksam, wenn sie von den Parteien akzeptiert wird und ist dann auch bindend. Im Grunde genommen ist sie dann mit einem Gerichtsurteil vergleichbar, denn auch vollstreckbare Titel können im Güteverfahren erreicht werden.

Das Güteverfahren ist nicht nur für den klassischen Nachbarschaftsstreit vorgesehen, sondern ist im Grunde genommen für zahlreiche zivilrechtliche Streitigkeiten möglich. In einigen Fällen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, eine Gütestelle einzuschalten, bevor die Auseinandersetzung vor Gericht landet. In NRW gilt dies für Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrschutzverfahren oder Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

Auch Rechtsschutzversicherungen nehmen oft einen Passus in die Police auf, wonach die außergerichtliche Streitbeilegung berücksichtigt werden muss, bevor Klage beim Gericht erhoben werden darf. „Das sollten Versicherungsnehmer aber auch Rechtsanwälte beherzigen. Ansonsten verweigert die Rechtsschutzversicherung ggf. die Leistung“, so Rechtsanwalt Buerger.

Die außergerichtliche Streitschlichtung durch eine anerkannte Gütestelle ist also nicht nur eine zeit- und kostensparende Alternative, sondern in vielen Fällen auch eine Voraussetzung, bevor der Klageweg vor Gericht bestritten wird.

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/guetestelle-ss-794-abs-1-nr-1-zpo-gerichtsbezirk-olg-hamm

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