Handynutzung am Steuer – Einspruch gegen Bußgeld kann sich lohnen
Unstreitig stellt die Handynutzung am Steuer eine erhebliche Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Wer erwischt wird muss mit einem Bußgeld rechnen. „Allerdings stellt nicht jede ,Verwendung‘ des Mobiltelefons einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Das bedeutet, dass nicht jedes Bußgeld berechtigt ist“, stellen die Rechtsanwälte von Buerger-Recht klar.
Der erfahrene Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Beschlüsse der Oberlandesgerichte Celle und Stuttgart.
OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2019, 3 Ss (OWi) 8/19: