Scha­dens­er­satz wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­riger Schä­d­i­gung

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, "dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet sei". Das Unternehmen kündigte umgehend Revision an. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist (Urt. v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18). Der Käufer müsse sich aber einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen.
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