MDM Group AG – Riskante Nachrangdarlehen - BaFin ordnet Abwicklung an

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte die MDM Group AG bereits im Juni 2017 auf ihre Warnliste gesetzt. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin geht einen Schritt weiter und hat der MDM Group jetzt die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Denn die MDM Group habe unternehmerische Beteiligungen in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen beworben und mit der Annahme der Gelder ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft auch in Deutschland betrieben. Allerdings habe das Unternehmen nicht die erforderliche Genehmigung. Daher ordnete die BaFin mit Bescheid vom 6. November 2017 die sofortige Einstellung und unverzügliche Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

„Im Klartext müssen die Gelder jetzt an die Anleger zurückgezahlt werden – wenn die MDM Group dazu überhaupt in der Lage ist“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist seit Jahren eng mit der besonderen Problematik bei Nachrangdarlehen vertraut. Dabei ist das Schema oft gleich. Den Anlegern werden hohe Zinsen versprochen ohne über die Risiken von Nachrangdarlehen aufgeklärt zu werden. „Den Anlegern muss aber klar sein, dass der Totalverlust ihres investierten Geldes möglich ist. Denn im Insolvenzfall werden ihre Forderungen auch nachrangig behandelt“, so Rechtsanwalt Buerger. Die Stiftung Warentest setzte die MDM Group AG aus der Schweiz bereits im April 2017 auf ihre Warnliste. Denn die Nachrangdarlehen seien keineswegs sichere Geldanlagen.

Sollte die MDM Group AG Insolvenz anmelden, stehen die Anleger vermutlich vor dem Totalverlust. Doch so schnell sollten sie ihr Geld nicht abschreiben. „Es gibt durchaus rechtliche Möglichkeiten, um den Schaden abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Buerger. Zunächst müsse geprüft werden, ob die Nachrangigkeit in den Darlehensverträgen überhaupt wirksam vereinbart wurde. „Vorformulierte Klauseln in den AGB sind oft ungültig, da sie den Anleger unangemessen benachteiligen und nicht transparent genug sind. Den Anlegern müssen die Auswirkungen ihres Rangrücktritts unmissverständlich deutlich gemacht werden, da sie nicht erst im Insolvenzfall hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten und sie auch ihr gesamtes Geld verlieren können“, so Rechtsanwalt Buerger.

Im Fall der MDM Group ist nach der Anordnung der BaFin klar, dass das Unternehmen ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Genehmigung betrieben hat. Rechtsanwalt Buerger: „Dadurch können auch Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden.“ In der Haftung können auch die Vermittler stehen. Sie hätten ebenfalls über eine Genehmigung für die Vermittlung der Einlagengeschäfte verfügen müssen. „Eher unwahrscheinlich, dass sie diese Genehmigung hatten. Abgesehen davon hätten sie die Anleger auch über ihr Totalverlust-Risiko aufklären müssen“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.

 

 

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