Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.
Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.