Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.