Als Tarifvertragsparteien bezeichnet man die beiden Seiten von Tarifvertragsverhandlungen. Also die Arbeitgeberverbände auf der einen und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Als Tarifvertragsparteien bezeichnet man die beiden Seiten von Tarifvertragsverhandlungen. Also die Arbeitgeberverbände auf der einen und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.