Als Staatsdienst bezeichnet man die Tätigkeit aller beim Staat angestellten Personen. Dazu zählt man Beamte, Richter, Rechstreferendare, Soldaten und Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Als Staatsdienst bezeichnet man die Tätigkeit aller beim Staat angestellten Personen. Dazu zählt man Beamte, Richter, Rechstreferendare, Soldaten und Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.