Die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Für Freischaffende und Selbständige ist sie jedoch nicht verpflichtend.
Die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Für Freischaffende und Selbständige ist sie jedoch nicht verpflichtend.