Die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Für Freischaffende und Selbständige ist sie jedoch nicht verpflichtend.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Für Freischaffende und Selbständige ist sie jedoch nicht verpflichtend.