Als Privatwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Unternehmen, die nicht in öffentlichem oder staatlichem Besitz sind.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Als Privatwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Unternehmen, die nicht in öffentlichem oder staatlichem Besitz sind.