Das öffentliche Recht enthält neben der Regelungen aller Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat auch die Regelungen der Dienstverhältnisse von Beamten.
Das öffentliche Recht enthält neben der Regelungen aller Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat auch die Regelungen der Dienstverhältnisse von Beamten.