Damit bei einer Betriebsänderung auch die Arbeitnehmer ihre Positionen geltend machen können, dient der Interessenausgleich einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Damit bei einer Betriebsänderung auch die Arbeitnehmer ihre Positionen geltend machen können, dient der Interessenausgleich einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.