Als Gleichstellung bezeichnet man alle Versuche, keinen Arbeitnehmer aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Behinderung zu bevor-, oder zu benachteiligen.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Als Gleichstellung bezeichnet man alle Versuche, keinen Arbeitnehmer aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Behinderung zu bevor-, oder zu benachteiligen.