Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Angestellte aus willkürlichen, dem Arbeitsverhältnis nicht entsprechenden Gründen gegenüber anderen Angestellten zu benachteiligen.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Angestellte aus willkürlichen, dem Arbeitsverhältnis nicht entsprechenden Gründen gegenüber anderen Angestellten zu benachteiligen.