Das Recht des Arbeitgebers seinen Beschäftigten Anweisungen zu geben und eine Ausführung, soweit die Anweisungen mit den Inhalten des Arbeitsvertrags übereinstimmen, zu erwarten, bezeichnet man als Direktionsrecht.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Das Recht des Arbeitgebers seinen Beschäftigten Anweisungen zu geben und eine Ausführung, soweit die Anweisungen mit den Inhalten des Arbeitsvertrags übereinstimmen, zu erwarten, bezeichnet man als Direktionsrecht.