Eine arbeitnehmerähnliche Person ist ein selbstständiger Unternehmer, der von einem einzelnen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei unter bestimmten Bedingungen noch nicht um eine Scheinselbständigkeit.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Eine arbeitnehmerähnliche Person ist ein selbstständiger Unternehmer, der von einem einzelnen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei unter bestimmten Bedingungen noch nicht um eine Scheinselbständigkeit.