Fachanwälte kennen insbesondere die Spezial – Rechtsprechung, welche für die erfolgreiche Vertretung Ihrer Positionen notwendig ist. Insbesondere die Themen: Inanspruchnahme aus Bürgschaft, fehlerhafte Anlageberatung, SCHUFA, Darlehens- bzw. Kreditrecht, Kreditsicherung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vorfälligkeitsentschädigung wurden kürzlich in der Rechtsprechung zu Gunsten von Bankkunden behandelt.
Banken und Sparkassen unterliegen einer Vielzahl von Pflichten gegenüber ihrem Kunden. Manchmal reicht schon eine kleine Erinnerung daran.