Envion AG

Die Envion AG mit Sitz in der Schweiz hat ihren Traum vom umweltfreundlichen Kryptomining nur Monate nach dem Börsengang schon fast wieder ausgeträumt. Der deutsche Geschäftsführer Woestmann hatte kräftig die Werbetrommel gerührt und für seinen ICO (der Gründung einer auf Kryptowährung basierenden Aktiengesellschaft) Investoren insgesamt 100 Millionen Dollar in so genannte Tokens stecken lassen. Damit sollten Bitcoins produziert werden, mit denen der Geschäftsmann in umweltfreundliche Technik investieren wollte. Stolze Renditen machten die Sache zu einem vermeintlich guten Geschäft. Nun scheint ein Teil des Geldes verloren und die Verantwortlichen schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Die Erschaffung und Verwaltung von Kryptowährungen hat einen enormen Energiebedarf. Hier wollte die Envion AG gegensteuern und mobile Serverstationen mit Sonnenenergie versorgen. Diese Stationen sollten an große Solaranlagen angedockt und mit deren Überproduktion mit Strom versorgt werden. Der Energiehunger virtueller Währungen ist immens und lässt sich dieses Problem nicht nachhaltig lösen, dann sind z. B. Bitcoins kein zukunftsfähiges System. Schon heute braucht es den Energiebedarf eines Landes wie Argentinien, um allein den Bitcoin am Leben zu erhalten.

Aber dann produzierte die sogenannte Blockchain der Envian AG nicht Tokens im Wert von 100 Millionen Dollar, sondern deutlich mehr. Der Wertzuwachs hätte schon den Anlegern zugeschlagen werden sollen, landete aber dann über unverfolgbare Kanäle bei dubiosen Dritten, über die Woestmann angeblich nur mutmaßen kann. Den vermeintlich Verantwortlichen – seinen Geschäftspartner – verklagt der ehemalige Journalist derzeit. Der sieht die Schuld wiederum bei Woestmann.

Die Anleger kauften Envion-Tokens für einen Dollar, heute liegt der Wiederverkaufspreis bei 30 Cent. Die nun anstehenden Verfahren zur Konsolidierung der AG sind extrem kompliziert, Aufsichtsfragen sind ungeklärt und zumindest die Anleger haben keinen Schimmer, was da gerade passiert.

Rechtsanwalt Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Betroffene Anleger sollten Schuldige für die Misere ermitteln und diese in die Schadensersatzpflicht nehmen. Eine wichtige Frage ist z. B., ob Kryptomining mit all den Unwägbarkeiten für so ein kleines und unerfahrenes Startup überhaupt ein realistisches und erfolgversprechendes Investment hätte sein können!“

Für den Hagener Finanzmarktexperten und sein Team sind Investitionen in Kryptowährungen oder Teilnahmen an ICOs aber reguläre Anlagegeschäfte, die juristisch nicht anders zu bewerten sind, als klassische Kapitalvernichtungen wie z. B. bei der aktuellen P&R-Pleite. Bürger: „Anleger sollten vor der Komplexität des Themas nicht zurückschrecken und konsequent Ansprüche geltend machen!“

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