Unsere Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Anleger der insolventen EN-Storage GmbH: "Unsere Initiativen orientieren sich in Richtung der Anlagevermittler!" Wer die aktuelle Stellungnahme des Insolvenzverwalters zur Causa "EN Storage" gelesen hat, der weiß auch, dass die Vermittlerhaftung wohl die wesentliche Quelle zur Schadensminderung bleiben dürfte. Bürger: Insolvenzverwalter Leichtle vermutet, dass die 2000 betroffenen Anleger und sonstige Gläubiger der Herrenberger Gesellschaft auf ca. 90 Millionen Euro sitzen bleiben werden." Mit Hilfe erfahrener Forensiker soll nun die Suche nach den verschwundenen Millionen intensiviert werden.
Besonders ernüchternd dabei: Die ersten Prüfungen ergaben im Anleihebereich, dass Anlegergeld nicht wie versprochen in Speicherplatz auf Großrechner investiert wurde und dass es bei den Dirketinvestments keine Verbindung zwischen den eingezahlten Geldern und real existierenden Anlagen gibt. Für Anleger bedeutet das, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus der Verwertung der EN-Sachgüter wohl kein ausreichender Betrag herauskommen wird.
Den Vermittlern macht Buerger zum Vorwurf, bis zum Schluss aktiv und immer euphorisch für das dubiose Produkt geworben zu haben und angebliche Beweise für die Existenz solventer Kunden und vorhandener Anlagen nicht ausreichend überprüft zu haben: "Das wären sie ihren Anlegern schuldig gewesen!" Auch das große Heulen einiger Vermittler, selbst getäuscht worden zu sein, kann Buerger nicht nachvollziehen: "Das macht es nicht besser, zumal gerade die Vermittler, die im großen Umfang an der immensen Kapitalvernichtung beteiligt waren, im direkten Beschäftigungsverhältnis zu EN Storage standen, ohne ihre Künden darüber ausreichend zu informieren."
Laut Buerger haben die Vermittler stattliche Provisionen eingestrichen. 9 bis 15 Millionen Euro dürften nach Berechnungen des Fachanwaltes für Bank und Kapitalmarktrecht in Form von branchenüblichen Provisionsleistungen direkt in den Vertrieb geflossen: "Dieses Geld muss auf Konten oder als Sachwert noch vorhanden sein, zudem gibt es Haftpflichtversicherungen!"
Buerger empfiehlt, die Vermittler konsequent in Regress zu nehmen - insbesondere, wenn die Rechtsschutzversicherung mitzieht (was bei älteren Verträgen der Regelfall ist). Es sollte keine Zeit verloren werden.
Hier die Stellungnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters lesen
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