Der Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nur die Vereinbarung nach dem Vertragsende. Ihm geht gewöhnlicher Weise eine Kündigung oder ähnliches voraus.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Der Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nur die Vereinbarung nach dem Vertragsende. Ihm geht gewöhnlicher Weise eine Kündigung oder ähnliches voraus.