Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um eine anteilige Zahlung zu den Sozialversicherungskosten des angestellten Arbeitnehmers, die gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber übernommen werden muss.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um eine anteilige Zahlung zu den Sozialversicherungskosten des angestellten Arbeitnehmers, die gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber übernommen werden muss.