Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, obwohl ihrer Meinung nach ein effektiver Kündigungsschutz besteht, so kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, obwohl ihrer Meinung nach ein effektiver Kündigungsschutz besteht, so kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden