Als Arbeitsprozess versteht man im Arbeitsrecht eine Produktion von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen mithilfe von Arbeitsteilung. Mehrere Personen beteiligen sich dabei kooperativ und mit unterschiedlichen Aufgaben am Arbeitsprozess.
Ralf Buerger- Rechtsanwalt und Notar, Hagen
Als Arbeitsprozess versteht man im Arbeitsrecht eine Produktion von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen mithilfe von Arbeitsteilung. Mehrere Personen beteiligen sich dabei kooperativ und mit unterschiedlichen Aufgaben am Arbeitsprozess.