Aktenzeichen VIII ZR 225/17. Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat einen Hinweisbeschluss zu einem Verfahren im VW Abgasskandal veröffentlicht. Die Chancen der Geschädigten auf Schadensersatz gegen VW erhöhen sich damit nicht nur in Bezug auf den Kaufvertrag mit dem Händler, sondern auch auf Schadensersatz direkt gegen die Volkswagen AG. Der BGH äußerte damit seine vorläufige Rechtsauffassung. Ein Fahrzeug, welches mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, hat einen Sachmangel. Die Nachlieferung eines neuen Fahrzeuges kann nicht mit dem Hinweis auf einen Modellwechsel abgewehrt werden.