Weil sich ein Mitarbeiter vom Betriebsratsvorsitzenden nach einem Streit mit dem Hitlergruß und den Worten „Du bist ein heil, du Nazi“ verabschiedete, wurde er fristlos gekündigt. Gegen die Kündigung klagte der seit 2009 tätige Transportfahrer vor dem Arbeitsgericht Hamburg.
Das Arbeitsgericht gab jedoch der beklagten Arbeitgeberin Recht. Es bekräftigte, dass das Zeigen des Hitlergrußes einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann. Zusätzlich könne man die Aussage des Klägers („Du bist ein heil, du Nazi“) als grobe Beleidigung werten, weswegen es alles in allem die fristlose Kündigung für rechtens erklärte.
Der Argumentation des Klägers, dass er ja türkischer Abstammung sei und dass seine Aktion dementsprechend vielleicht beleidigend gewesen war, aber er ja schließlich nicht mit deutsch-nationalistischen Haltungen sympathisieren könne, folgte das Gericht in keiner Weise.
Denn auch wenn eine Person nicht deutscher Abstammung ist, könne sie dennoch nationalsozialistisches Gedankengut vertreten und dies zeige sich eben am eindeutigsten durch den in Deutschland grundsätzlich strafbaren Hitlergruß.
Rechtsanwalt Buerger und Rechtsanwalt Dreier (beide Fachanwälte für Arbeitsrecht) stehen für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.