Es gibt grundsätzlich keinen nachvollziehbaren Ansatz oder erst recht keine gesetzliche Grundlage für das Berechnen einer Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten. Das eigentliche Geschäftsmodell einer Bank ist das Gewähren von Darlehen. Dafür werden Zinsen berechnet. Dartüber hinaus gehende Berechnungen von zusätzlichem Aufwand müssen gut begründet sein und im Einverständnis mit dem Darlehensnehmer erstellt werden. Diese haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
Grundsätzlich sind Gewerbe-Darlehen mit sanfteren Schutzrechten belegt als Verbraucherdarlehen. Trotzdem müssen Bearbeitungsgebühren detailliert begründet sein und dürfen nicht nur als Hinweise in den vorformulierten AGB auftauchen. Darlehensnehmer aus dem gewerblichen Bereich, die hier missbräuchlich berechnete Bearbeitungsgebühren vermuten, sollten Kontakt zu einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufnehmen.
Auch Unternehmer können mittlerweile hoffen, zu viel gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof hatte für den Bereich der Verbraucherdarlehen rechtsprägend entschieden, dass in AGB vorformulierte Bearbeitungskosten nicht berechnet werden dürfen - Hier das Urteil ansehen - Immer mehr deutsche Gerichte, darunter auch zahlreiche Obergerichte, haben dieses Recht auch auf Unternehmerdarlehen übertragen.
Ausbezahlt, gekündigt - Kann ich auch für bereits Verträge die Bearbeitungsgebühr zurückfordern?
Unzulässigerweise berechnete Bearbeitungsgebühren müssen zurückgezahlt werden, unabhängig vom aktuellen Status des Vertrages.
Was steht Ihnen im Falle einer erfolgreichen Rückforderung zu?
Komplizierte finanzmathematische Berechnungen definieren einen Anspruch, der sich aus der Rückzahlung der geleisteten Bearbeitungsgebühren mit Verzinsung ergibt. Die von unseren Gutachtern berechnete Summe ist in aller Regel viel höher als die Summe der gezahlten Bearbeitungsgebühr. Dies gilt natürlich umso mehr, je höher die Bearbeitungsgebühr ist. Insbesondere bei gewerblichen Darlehen ist mit oft 5-stelligen Erstattungssummen zu rechnen.