UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Es geht um einen möglichen Ausfall von Forderungen. Weitere Details gibt die BaFin unter nachfolgendem Link – Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

Wir zitieren: „Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, HRA 15833 (AG Nürnberg) Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung aus Nachrangdarlehensverträgen zu. Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG hat am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt.

Aufgrund der Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG besteht die Gefahr, dass es hierdurch bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.“

Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und sehr prozesserfahren bei der Rückabwicklung von Darlehen - insbesondere Nachrangdarlehen - jeglicher Art sowie Beteiligungen. Kunden der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG: können sich an den Hagener Anwalt wenden, der drohende Forderungsausfälle deutschlandweit prüft und in Sachen Forderungsausfall Mandanten betreut. Buerger: „Vielfach kommt eine ganze Geschäftsidee nach einer solchen Bafin-Nachricht ins Trudeln und selten ist der Kreditgeber im Anschluss in der Lage, die hohen Forderungen der enttäuschten Kreditgeber zu erfüllen. In solchen Fällen sollte ein erfahrener Rechtsexperte hinzugezogen werden.“

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