RWC Real Win Club UG – BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

Mit Bescheid vom 6. März hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der RWC Real Win Club UG mit Sitz in Düsseldorf aufgeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Wie die BaFin mitteilt, habe die RWC Real Win Club UG auf Grundlage von Verträgen über partiarische Darlehen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe die Gesellschaft das Einlagengeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür nötigen Erlaubnis der Finanzaufsicht gewesen zu sein.

Die RWC Real Win Club UG ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder zurückzuzahlen. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

„Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Verzögerungen oder anderen Problemen kommen, sollten die Anleger unverzüglich rechtlichen Rat einholen, bevor ihr Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Hier geht es zur Originalmeldung der BaFin

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