Matt. O. Heinz: BaFin untersagt Matt. O. Heinz die Abwicklung des Einlagengeschäfts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Matt. O. Heinz aus Köthen mit Bescheid vom 22. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln. Matt. O. Heinz nahm auf der Grundlage von „Anlageverträgen über die Economy Site ® Unternehmensanleihe“ unbedingt rückzahlbare Gelder an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fokussiert auf den Grauen Kapitalmarkt und insbesondere auf Anlageformen auf Darlehensbasis. Ralf Buerger ist intensiv prozesserfahren in Sachen "Nachrangdarlehen". Er steht Kunden von Matt. O. Heinz als jurstischer Berater und engagierter Verfahrensbegleiter gern zur Verfügung - auch im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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