Humanimity Service GmbH muss ihr Einlagengeschäft abwickeln

Die Humanimity Service GmbH mit Sitz in Neuötting muss ihr Einlagengeschäft unverzüglich abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 23. Januar 2019 aufgegeben.

Die Humanimity Service GmbH nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegen, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, erklärte die BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Verzögerungen oder anderen Schwierigkeiten kommen, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen.“

Zur Originalmeldung der BaFin

 

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