CashCar Buchner – BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

Die BaFin hat CashCar Buchner, Inh. Heike Buchner, Geiselhöring, mit Bescheid vom 7. September 2018 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts aufgegeben.

CashCar bot den Verbrauchern, laut BaFin, den Ankauf und die umgehende Rückvermietung des Fahrzeugs unter der Bezeichnung „sale & lease back“ an. Dabei räumte es ein „Rücktrittsrecht“ binnen sechs Monaten zum Zweck des „Rückkaufs“ des Kraftfahrzeugs ein. Hierdurch habe das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

CashCar muss das Angebot nach Anordnung der BaFin sofort einstellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrunde liegenden Verträge abwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es für die Kunden bei der Abwicklung zu rechtlichen Problemen mit CashCar kommen, sollte umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden.“

Hier geht es zur Meldung der BaFin.

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