Die Valorum Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Mannheim muss ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln. Das hat ihr die BaFin mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben.
Die Valorum Vermögensverwaltung GmbH schloss nach Angaben der BaFin Darlehensverträge unter der Bezeichnung „PARTIARISCHES (GEWINNABHÄNGIGES) DARLEHEN“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Damit habe sie das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben. Sie muss nun die angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzahlen.
Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es zu Problemen bei der Rückzahlung der Gelder kommen, sollten die betroffenen Darlehensgeber ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit ihr Geld nicht verloren ist.“