BaFin: Hans Jürgen Drexler muss Einlagengeschäft abwickeln

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat Herrn Hans Jürgen Drexler aus Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018die unverzügliche Abwicklung seines Einlagengeschäfts aufgegeben.

Durch die Annahme von Geldern mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung betreibe Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Problemen kommen, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen."

Hier geht es zur Originalmeldung des BaFin

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