Die BaFin hat Herrn Andreas Peter Karl Müller, Wiesloch, mit Bescheid vom 04. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.
Herr Müller bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es bei der Abwicklung der Darlehensvereinbarungen zu Schwierigkeiten kommen, sollten betroffene Verbraucher rechtlichen Rat suchen.“
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