ABANQO AG - vormals ABANKO AG – BaFin untersagt Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

Mit Bescheid vom 10. September 2018 hat die BaFin der ABANQO AG (vormals ABANKO AG) verboten, ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen zum Erwerb anzubieten. Grund ist, dass die ABANQO AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Rechtsanwalt Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es für die Anleger, in diesem Fall die Darlehensgeber, nun zu Problemen kommen, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Hier geht es zur Originalmeldung der BaFin.

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